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Behinderung

Ansprechpartnerin für diesen Bereich: Annette Riedel

Zu den Klientinnen und Klienten der Behindertenhilfe zählen Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Die jeweilige Behinderung kann angeboren oder erworben sein und in unterschiedlicher Ausprägung sowie möglicherweise in Kombination mit einer jeweils anderen Behinderungsform auftreten. Behinderungen werden vielfach begleitet von psychischen Beeinträchtigungen und chronischen oder durch Traumata verursachten Krankheitsbildern. Für ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die geforderte Teilhabe benötigen Menschen mit Behinderung individuelle, bedarfsorientierte Unterstützung zum Beispiel bei der Alltagsgestaltung, der Lebensführung und/oder der Zukunftsplanung. In allen Lebenslagen sollte für die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bestehen, eigenaktiv auf Unterstützungs- und/ oder Begleitungsangebote zurückzugreifen oder auch davon Abstand zu nehmen.

Ethisch reflexionswürdig sind insbesondere Entscheidungssituationen im Kontext geforderter Willensäußerungen von Menschen mit Behinderungen, die sich vorübergehend oder dauerhaft nicht verbal oder schriftlich zu einer individuell anstehenden Entscheidung (z.B. bezogen auf eine Gesundheitsfrage) mitteilen können, möglicherweise dies auch noch nie konnten. Ethisch reflexionswürdig ist diesbezüglich zum Beispiel die Gegebenheit, dass die erlangten Einschätzungen und Deskriptionen von gesundheitsbezogener Lebensqualität und Wohlbefinden dieser Zielgruppe vielfach geprägt sind von den subjektiven Kriterien und Interpretationen aus der Beobachtendenperspektive, dem sozialen Umfeld, das heißt, deren subjektive erfahrungs- und lebensbezogenen Perspektiven, deren Empfindungen und Lebenskonzepte.

Ethische Reflexion in diesem Handlungsfeld fordern ferner die sich immer wieder eröffnenden Spannungsfelder zwischen den aktuellen Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe, den bestehenden (institutionellen) Konzepten sowie medizinischen Prämissen und den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe, Inklusion und ein möglichst selbstbestimmtes Leben fordern. Dies sind nur zwei Beispiele, die die Bedeutsamkeit ethischer Reflexion in diesem Handlungsfeld exemplarisch verdeutlichen sollen. Die Etablierung von Ethikberatung in der Behindertenhilfe gewinnt vor dem Hintergrund der bestehenden wie auch der aktuellen ethischen Herausforderungen sukzessive an Bedeutung.
Die nachfolgende Literatur soll eine erste Orientierung eröffnen. Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit bei der Vielfalt der Themen. Wir sind bestrebt die Liste kontinuierlich zu aktualisieren.

Literaturhinweise

Spezielle Literaturhinweise

Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille

Riedel, Annette; Stolz, Konrad: Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille von Menschen mit geistiger Behinderung ­ ethische, pflegewissenschaftlich und juristische Aspekte. In: BtPrax 2013: 1, 9-12.

Inklusion

Alicke, Tina. Inklusion ­ Modebegriff oder grundlegender Paradigmenwandel? In: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, 2013, 3: 347-354

Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit: Inklusion in der Diskussion. Heft 3/2013.

Bielefeldt, Heiner. Inklusion als Menschenrechtsprinzip: Perspektiven der UN-Behindertenrechtskonvention. In: Moser, Vera; Horster, Detlef (Hrsg.). Ethik der Behindertenpädagogik. Menschenrecht, Menschenwürde, Behinderung. Stuttgart: Kohlhammer, 2012; S. 149-166.

Wienberg, Günther. Von der sozialen Exklusion zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen ­ eine sozialhistorische Skizze. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 2013, 57: 169-182.

Ethikberatung in der Behindertenhilfe

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