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Lebensende

Ansprechpartner für diesen Bereich: Arnd May, Annette Riedel, Gerald Neitzke

Patientenverfügungen

2009 trat die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht in Kraft.

2013 wurden die Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis aktualisiert: Dtsch Arztebl 2013; 110(33-34): A-1580 / B-1392 / C-1376 Download [317 KB]

Der Wille des Patienten wird bestimmt durch eine Patientenverfügungen, durch die Behandlungswünschen und den mutmaßlichen Willen. Vergleiche dazu das Schaubild ODIP. Download

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