Aufnahme auf die Warteliste

Die Bundesärztekammer regelt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Patienten
auf die Warteliste aufnehmen zu dürfen.

Diese Regeln sind für jedes zu transplantierende Organ unterschiedlich.

Der Transplantationsmedizin ist durch den Betrug einzelner Ärzte, die ihre Patienten mit unzulässigen Mitteln auf der Warteliste nach vorn bringen wollten, erheblicher Schaden entstanden.

Im Rahmen von Ethikberatung ist daher besonders auf Transparenz und Zulässigkeit aller Schritte zu achten.


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